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Abmahnung erhalten?

Hier finden Sie einige Hinweise für den Fall, daß Sie eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht erhalten haben.

Beachten Sie bitte, daß diese Hinweise keinen Rechtsrat im Einzelfall ersetzen können.

  • Was sie nicht machen sollten:

    Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht und achten auf die Frist. Jede Abmahnung birgt ein erhebliches Kostenrisiko, wenn man sie ignoriert. Das gilt auch dann, wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt halten.

    Seien Sie diesbezüglich vorsichtig gegenüber Ratschlägen oder Erfahrungsberichten in einschlägigen Internetforen. Diese stammen überwiegend von Nichtjuristen und sind oft falsch.

    Geben Sie nicht die meist beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Oft enthält diese Klauseln, die sich zu Ihren Ungunsten auswirken.

     
  • Was Sie unternehmen sollten

    Auch wenn es wie Werbung in eigener Sache aussieht: Lassen Sie sich von einem Anwalt, der sich auf das der Abmahnung zugrundeliegende Rechtsgebiet spezialisiert hat, beraten.

    Natürlich kostet das Geld. Aber ohne anwaltlichen Rat können Sie leicht Fehler begehen, die weit mehr kosten als die anwaltliche Beratung.

    Ein Beispiel: Sie haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht wegen irreführender Werbung auf Ihrer Internetseite erhalten, löschen dort die Werbeaussage und meinen, damit sei es getan.

    Und ein paar Tage oder Wochen später erhalten Sie eine eine einstweilige Verfügung von einem Landgericht. Dann sind die Kosten bei einem Verfahrenswert von 15.000 € alleine dadurch um ca. 2000.00 € gestiegen. Und darin sind noch nicht einmal die Kosten des Anwalts, den Sie jetzt sowieso brauchen, enthalten.

     
  • Was wir für Sie unternehmen

    Senden Sie uns Ihre Abmahnung per Email (mail@anwalt-pohl.de) , per Fax (030/ 860 085 51) oder per Post und rufen uns an. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Und dann beraten wir Sie, fertigen ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung an und verhandeln mit der Gegenseite bzgl. der Kosten. Oft gelingt es uns, die Anwaltsgebühren zu reduzieren.

    Bei unberechtigten Abmahnungen ergreifen wir die entsprechenden Schritte (Stichwort: negative Feststellungsklage), wenn Sie das wünschen. Auch Gegenabmahnungen nehmen wir vor.

     
  • Kosten

    Wir vereinbaren mit Ihnen eine Pauschale für unsere außergerichtliche Tätigkeit. Bei Kleingewerbetreibenden und Privatpersonen (etwa bei filesharing) beläuft sich diese auf 250,00 € - 500,00 € (inkl. Umsatzsteuer). Fragen Sie uns einfach!

 

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