Fachanwalt für Strafrecht - eine kurze Erläuterung
Wir sind Fachanwälte für Strafrecht. Was das bedeutet, möchten wir Ihnen kurz erläutern.
Deshalb hier ein paar Informationen zu diesem Begriff:
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, dem seine Rechtsanwaltskammer nach Überprüfung bescheinigt hat, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung zu verfügen.
In § 2 Absatz 2 der Fachanwaltsordnung heißt es dazu: Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Besondere praktische Erfahrung im Strafrecht
Im Strafrecht bedeutet besondere praktische Erfahrung zum einen, daß der Rechtsanwalt innerhalb von drei Jahren mindestens 60 Fälle aus dem Strafrecht bearbeitet haben muß.
Zum anderen muß der Rechtsanwalt an mindestens 40 Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem Gericht höherer Ordnung (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) teilgenommen haben.
Verhandlungstermine beim Strafrichter am Amtsgericht zählen also nicht dazu. Da beim Strafrichter nur Strafverfahren der einfachen (kleinen) Kriminalität verhandelt werden, stellt diese Regelung sicher, daß Fachanwalt nur werden kann, der innerhalb gewisser Zeit auch Fälle aus dem Bereich der mittleren Kriminalität und Schwerkriminalität bearbeitet hat.
Wir haben in den letzten Jahren nicht nur am Amtsgericht verteidigt, sondern auch am Landgericht, zum Beispiel in Wirtschaftssachen (Insolvenzverschleppung, Betrug, Untreue etc.) und Kapitalstrafsachen (Totschlag, Mord).
Besondere theoretische Kenntnisse
Fachanwalt für Strafrecht wird nur, wer besondere theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts nachweisen kann. Dies geschieht Rahmen eines 120-stündigen Lehrganges mit Prüfungsklausuren.
Im Einzelnen sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
- Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften
- materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs, und Strafvollzugsrecht
Außerdem sind Fachanwälte dazu verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer eine bestimmte Anzahl von Fortbildungsstunden pro Jahr nachzuweisen, wenn sie den Fachanwaltstitel behalten möchten.
Termin beim Fachanwalt für Strafrecht in Berlin unter: (030) 889 22 77 27
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